«Persönliches Vorsorgedossier» – die umfassende Vorsorgelösung mit Notfallausweis, Checkliste und Unterlagen für den digitalen Nachlass
Wer entscheidet über die medizinische Behandlung und finanzielle Angelegenheiten, wenn man wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr urteilsfähig ist? Seit 2013 kann man vorsorglich mit einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag regeln, was dann geschehen soll. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht beim Treffen schwieriger Entscheidungen in Spitälern und Heimen hat Dialog Ethik ein neues, griffiges «Persönliches Vorsorgedossier» erstellt. Es wurde in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Herzstiftung und dem Verband für Seniorenfragen unter Einbezug von Experten geschaffen.
Schwierige medizinische Entscheidungen in Spitälern und Heimen
Bei der Behandlung urteilsunfähiger Patientinnen und Patienten können sich schwierige Fragen stellen: Sollen nach einem Hirnschlag lebenserhaltende Massnahmen durchgeführt werden, auch wenn das Gehirn gravierend geschädigt ist? Ist es angebracht, bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung eine Lungenentzündung mit Antibiotika zu behandeln? Sollen auch bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand während eines medizinischen Eingriffs keine Reanimationsmassnahmen eingeleitet werden?
Ausführliche Patientenverfügung stellt klare Weisung dar
Für solche Situationen hat die Stiftung Dialog Ethik eine Patientenverfügung mit klaren und differenzierten Anweisungen erarbeitet. Sie stützt sich auf die bald 20-jährige Erfahrung der Stiftung bei der Beratung von Behandlungsteams und Patientinnen und Patienten bei schwierigen medizin-ethischen Entscheidungen in Spitälern und Heimen. Das erarbeitete Formular sieht die Möglichkeit vor, die Patientenverfügung mit einer Behandlungsvereinbarung zu ergänzen, die sie für die Ärzteschaft absolut verbindlich macht.
Begrenztes oder fehlendes Vertretungsrecht der Angehörigen
Das neue Erwachsenenschutzrecht gewährt Eheleuten und gleichgeschlechtlichen Paaren, die in eingetragener Partnerschaft leben, eingeschränkte Rechte, an Stelle des urteilsunfähigen Partners zu handeln. Bei Singles und Konkubinatspartnern verfügen die Angehörigen über keinerlei Vertretungsrechte. Hier sieht das Recht vor, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet wird. Die Stiftung Dialog Ethik hat mit Rechtsexperten eine Wegleitung für das Erstellen eines Vorsorgeauftrags geschaffen, bei dem sich behördliche Erwachsenenschutzmassnahmen weitgehend erübrigen – nach dem Motto «Regeln Sie selber, bevor andere es tun müssen».
Selbstbestimmung bedeutet immer mehr auch die Regelung weiterer Belange
Heutzutage vererbt man nicht nur Vermögen. In unserer digitalen Welt leben wir nach dem Tod im Internet weiter, wenn wir keine Vorkehrungen treffen. Die zum Vorsorgedossier gehörende Wegleitung zum Testament hilft nicht nur, den Umgang mit dem Vermögen, sondern auch den mit dem digitalen Nachlass zu regeln. Eine wachsende Vielfalt von Glaubensbekenntnissen in unserer pluralistischen Gesellschaft bringt es mit sich, dass es heute nebst dem traditionellen Trauergottesdienst viele andere Möglichkeiten gibt, die Trauerfeier und die Bestattung zu gestalten. Die zum Dossier gehörenden Dokumente für die Anordnungen bei einem Todesfall unterstützen die Verfügenden bei der Festlegung ihrer persönlichen Wünsche.
Das neue «Persönliche Vorsorgedossier» enthält
- eine kompakte Patientenverfügung mit Wegleitung und Notfallausweis
- eine Wegleitung für das Abfassen eines Vorsorgeauftrags und eines Testaments
- ein Formular, um Anordnungen für den Todesfall zu treffen
- eine Checkliste für wichtige Dokumente und die Regelung des digitalen Nachlasses
Preise
Das «Persönliche Vorsorgedossier» ist auf Deutsch für CHF 38.50 pro Exemplar unterinfo@dialog-ethik.ch oder Tel. +41 44 252 42 01 erhältlich.
Die Patientenverfügung kann zum Preis von CHF 18.50 pro Exemplar bestellt oder hiergratis heruntergeladen werden.
Vorsorgesprechstunde
Das Team von Dialog Ethik, das aus Medizinern und Pflegefachpersonen besteht, unterstützt die Verfügenden beim Erstellen der Dokumente.
Weitere Informationen zum «Persönlichen Vorsorgedossier» und zum Beratungsangebot von Dialog Ethik finden Sie auf den folgenden Websites:
www.dialog-ethik.ch/patientenverfuegung/vorsorgedossier/
www.dialog-ethik.ch/beratung-patientenverfuegung/